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Hardheim
im fränkischen Odenwald |
Sie wollen auf einem Markt leicht verderbliche Lebensmittel in einem beweglichen Marktstand anbieten oder verkaufen?
Beachten Sie dazu folgende Punkte:
Die Lebensmittel müssen vor nachteiliger Beeinflussung geschützt sein. Deshalb: fester, leicht zu reinigender Boden,
Überdachung, ausreichender Kunden- und Witterungsschutz (von 3 Seiten geschlossen), Wände und Decken mit hellfarbigem Anstrich
oder aus vergleichbarem glatten, leicht zu reinigendem Material.
Die angeboten Lebensmittel sind auch im Verkaufsbereich vor vorbeigehende oder anstehende Menschen zu schützen.
Bringen Sie dazu Schutzeinrichtungen wie Glaswände oder Plexiglaswände an. Es müssen Kühleinrichtungen für leicht verderbliche
Lebensmittel vorhanden sein. Die Einhaltung der notwendigen Temperatur muß auch im Verkaufsbereich überwacht und gewährleistet werden.
Verzehrsfertige Lebensmittel und Speisen dürfen niemals, auch nicht im Kühlraum, gemeinsam mit ungewaschenem Obst, Gemüse, Getränkekisten,
Kartonware gelagert werden.
müssen aus leicht zu reinigendem und desinfizierbarem Material bestehen. Es sind glatte abwaschfeste Materialien zu verwenden.
sind gesonderte Behältnisse, die nur diesem Zweck dienen, zu verwenden. Diese Behältnisse müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren
sowie mit einem Deckel zu verschließen sein.
und sonstiger Abfälle muß entsprechend den rechtlichen Vorschriften erfolgen.
Alte Gesundheitszeugnisse gemäß § 18 Bundesseuchengesetz behalten ihre Gültigkeit. Die Belehrung muss jährlich durch den Arbeitgeber wiederholt werden.
Die Bescheinigung darüber ist auf Anforderung vorzulegen.
Personen, die insbesondere leicht verderbliche unverpackte Lebensmittel oder Speisen behandeln, müssen darauf achten, dass sie sauber sind
und saubere Schutzkleidung tragen. Dazu gehört eine geeignete Kopfbedeckung, die das gesamte Haar erfaßt; kein Schmuck an den Händen;
kein Nagellack, kurze Fingernägel. Außerdem müssen zur Verfügung stehen:
1. eine Handwaschgelegenheit
2. hygienische Sanitäreinrichtungen
3. Umkleidemöglichkeiten
4. Schutzbekleidung wie beispielsweise Kittel.
Dazu gehören Einmalhandtücher, Flüssigseife und Bürste und ggf. Desinfekionsmittel. Die Handwaschgelegenheit muß in unmittelbarer Nähe
des Arbeitsplatzes angebracht sein.
Für das Waschen von Lebensmitteln und zum Spülen von Geschirr oder Arbeitsgeräten sind vom Handwaschbecken getrennte Spül- und Waschbecken zu schaffen.
J. Sollten die o.g. Hygienevorschriften von den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer abweichen, so sind diese dementsprechend des
jeweiligen Bundeslandes anzupassen bzw. zu erfüllen. Sollte eine Gesetzes-Änderung der Hygienevorschriften eintreten, so müssen diese
natürlich angepasst bzw. erfüllt werden.
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© 2010 by Helmut Niesner, Buchen (Odenwald) - Josefsmarkt Hardheim, http://www.hardheimer-maerkte.de/
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